"Trotz Einladung" - Hat die Reform des BetrVG Auswirkungen auf die Auslegung des § 17 IV BetrVG?
"Trotz Einladung" - Hat die Reform des BetrVG Auswirkungen auf die Auslegung des § 17 IV BetrVG?

"Trotz Einladung" - Hat die Reform des BetrVG Auswirkungen auf die Auslegung des § 17 IV BetrVG?

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten

Autor: Dr. Cornelius Richter, LL.M.

Erscheinungsdatum: 2002

Seitenangabe: 1069-1073


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Das BetrVerf-Reformgesetz hat Änderungen in den Bestimmungen über die Wahlvorstandsbestellung mit sich gebracht. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich aus den neugefaßten Regelungen Auswirkungen auf die Auslegung des als § 17 Abs. 4 BetrVG wortgleich beibehaltenen früheren § 17 Abs. 3 BetrVG 1972 ergeben. Speziell anhand des Tatbestandsmerkmals "trotz Einladung" wird zugleich aufgezeigt, dass die Neuerungen in diesem Bereich die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele teilweise verfehlen und zudem gesetzestechnisch kaum befriedigen können.

Dr. Cornelius Richter, LL.M.

DE, Berlin

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltsbüro Rechtsanwalt Dr. Cornelius Richter

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