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bnt attorneys-at-law Rechts- und Steuerberatung in Mittel- und Osteuropa
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Die Tätigkeit hinsichtlich Erzeugung von elektrischer Energie (auch aus erneuerbaren Energien) ist lizenzpflichtig. Die Lizenz ist bei der Nationalen Energieregulierungskommission (nachfolgend auch „NERK“ genannt) zu beantragen.
Die Beantragung einer Lizenz ist erforderlich für Unternehmen, die
Bei der Beantragung der Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie werden folgende Unterlagen bei der NERK vorgelegt bzw. folgende Informationen mitgeteilt:
Die Entscheidung der NERK über die Erteilung einer Lizenz für die Erzeugung von elektrischer Energie wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Antragstellung getroffen. Bei Bedarf wird seitens der NERK eine Überprüfung der mitgeteilten Informationen bzw. die Überprüfung der Möglichkeit der Ausübung derartiger Tätigkeit vorgenommen.
Die Lizenz ist nicht übertragbar. Sie wird auf mindestens drei Jahre erteilt.
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