Deutschland: Zeitpunkt der Umrechnung von Sonderziehungsrechten in die nationale Währung bei aussergerichtlicher Einigung
In seinem Urteil vom 17.03.2016, Az. 6 U 4/15 hatte sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit der Frage zu befassen, zu welchem Stichtag im Rahmen des Montrealer Übereinkommens bei einer aussergerichtlichen Einigung die Umrechnung der Sonderziehungsrechte in die nationale Währung erfolgen muss.