Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift
Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift

Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in Kinderschrift

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 01.10.2023

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis: Weder schräg noch in KinderschriftEs gibt wenige Themen, die so verlässlich kuriose Streitigkeiten hervorbringen wie das Zeugnisrecht. So musste sich die Rechtsprechung etwa mit der Frage befassen, ob ein Arbeitgeber ein Zeugnis geknickt an den Arbeitnehmer übersenden darf. Und es wurde auch schon gerichtlich festgestellt, dass ein Arbeitgeber ein Zeugnis mit einem lachenden Smiley unterschreiben muss, wenn sich der auch ansonsten in seiner Unterschrift findet. (...)

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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