Aufsatz, Deutsch, 6 Seiten, Heinrich Vogel GmbH Fachverlag
Autor: Prof. Dr. Dieter Müller
Erscheinungsdatum: 2004
Quelle: Verkehrsdienst - Zeitschrift für die Rechtspraxis im Straßenverkehr
Aufrufe gesamt: 1727, letzte 30 Tage: 1
Verlag
Heinrich Vogel GmbH Fachverlag
Telefon: +49-180-5262618
Telefax: +49-180-5991155
Preis: kostenlos
Bezugsquelle:
Missverstandenes Parken im Haltverbot
Für den ruhenden Verkehr bilden die verschiedenen Regelungen und unterschiedlichen Auslegungen der StVO einen wie es scheint schier unerschöpflichen Fundus von verkehrsrechtlichen Gestaltungsfreiheiten für Straßenverkehrsbehörden. Hauptziel der StVO ist jedoch nach wie vor, mit ihren Regelungen dem Auftrag der Gefahrenabwehr und der Prävention zu dienen. Den Verkehrszeichen 283 und 286 des § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO , die das Haltverbot im Straßenverkehr regeln, kommt dabei im Kanon der StVO eine regulierende Funktion an der Schnittstelle zwischen fließendem und ruhendem Verkehr zu. Auch diese Verkehrszeichen bedürfen in einem verständlichen System des Straßenverkehrsrechts der Normenklarheit, die durch eine für Nichtjuristen kaum mehr verständliche Rechtsauslegung des Anordnungsgehalts bestimmter Schilderkombinationen gefährdet ist.
DE, Bautzen
Hochschullehrer
Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR
Publikationen: 238
Veranstaltungen: 5
Aufrufe seit 07/2005: 10616
Aufrufe letzte 30 Tage: 11