Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Autor: Dr. Gabriela Burkert-Basler
Erscheinungsdatum: 01.08.2010
Quelle: US-Exportbestimmungen
Seitenangabe: 118-120
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Unerwartet schnell kann ein Geschäft den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) unterfallen, auch wenn es nach dem herkömmlichen Selbtsverständnis nicht unmittelbar um Waffentechnologie geht. Dieser Beitrag schildert den Fall, in dem zwischen einer US-Gesellschaft und deren Muttergsellschaft ITAR-kontrollierte Güter geliefert wurden.
Beiden Unternehmen wurde vorgeworfen, gegen die ITAR verstoßen zu haben. Die Unternehmen haben sich mit der US-Behörde auf eine Strafzahlung in Höhe von 1 Mio. US-$ geeinigt. Anhang des Falls werden auch die Fallstricke der ITAR aufgezeigt. Zudem erfolgt eine Übersicht, wann auf Lieferungen eines deutschen Unternehmens die ITAR anwendbar und welche Bestimmungen in diesem Zusammenhang zu beachten sind.
DE, München
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