Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

Vorteile und Nachteile der GKV-Wahltarife im Überblick

Firmeninformation, Deutsch, 2 Seiten, Krankenkassen-Zentrale

Erscheinungsdatum: 2011


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Im Zuge der Gesundheitsreform sind verschiedene Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschaffen worden. Somit besteht auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zusatztarifen oder Bonusprogrammen zu wählen. Entscheidet sich ein Versicherter für einen GKV-Wahltarif kann er einige Kosten einsparen, doch Chancen und Risiken liegen bei den neuen Tarifen nahe beieinander. Daher sollten sich Interessenten im Vorfeld eines Tarifabschluss ausgiebig informieren oder gegebenenfalls beraten lassen. Neben den Zusatztarifen steht es den Kassenpatienten aber auch offen, ihr Krankheitsrisiko mit privaten Zusatzversicherungen abzudecken.

Vielzahl von Wahltarifen in der GKV

Prinzipiell wird unterschieden zwischen Pflichttarifen, deren Angebot für alle Krankenkassen obligatorisch ist, und freiwilligen “echten” Tarifen. Für bestimmte Personengruppen können die Krankenkassen-Wahltarife einige Vorteile bringen. Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte sollten jedoch abwägen, denn durch den Abschluss eines Wahltarifes binden sie sich meist drei Jahre an die Krankenkasse, ein Sonderkündigungsrecht gilt in diesem Fall nicht. Die Vielzahl der Zusatztarife macht es Versicherten zudem nicht leicht, einen individuell vorteilhaften Wahltarif zu finden. Ein ausführlicher Krankenkassenvergleich ist in diesem Fall ratsam und sinnvoll.

GKV-Wahltarife: Vorteile für gesetzlich Versicherte

Alle Krankenkassen sind verpflichtet ihren Versicherten ein Hausarztmodell bzw. einen Hausarzttarif bereitzustellen. Wer bei Krankheit zunächst den Hausarzt vor dem Facharzt aufsucht, wird von Zuzahlungen oder der Praxisgebühr befreit. Der Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten über sogenannte Disease Management Programme (DMP), ist speziell auf Patienten mit dauerhaften Erkrankungen, wie Diabetes oder Asthma zugeschnitten. Versicherte dieses Zusatztarifs profitieren von regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und hochwertigen medizinischen Leistungen. Auch in Bezug auf besondere ambulante Versorgungsleistungen gibt es spezifsche Tarife.

Krankengeldtarif für bestimmte Personengruppen

Der Krankentagegeldtarif wurde speziell für Personengruppen entwickelt, die in der Regelversorgung keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Krankengeld haben. Besonders für Selbständige ist dieser Tarif lohnenswert, denn so haben sie ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse verlangt dafür im Gegenzug eine entsprechende Zusatzprämie.

Vorzüge freiwilliger Tarifmodelle

Zu den “echten” Wahltarifen zählt beispielsweise der Selbstbehalttarif. Dieses Modell ist nach dem Vorbild der privaten Krankenversicherung konzipiert: Der Versicherungsnehmer zahlt hier die Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche. Im Gegenzug ist die Versicherungsprämie wesentlich geringer. Junge Menschen werden sich für diesen Wahltarif eher entscheiden als ältere oder chronisch kranke Versicherte. Laut dem Kostenerstattungstarif ist es zudem zulässig, dass der gesetzlich Versicherte seine Arztrechnungen in Vorkasse zunächst selbst zahlt. Den üblichen Teil für Kassenpatienten (ohne zusätzliche Leistungen) erstattet die jeweilige Krankenkasse dann zurück. Risiko des Kostenerstattungsmodells: Der zuständige Arzt kann nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abrechnen, so dass der Versicherte einen Anteil der Kosten allein trägt.

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