Wirtschaftsrechtliches Telegramm für Brasilien 01/2008
Wirtschaftsrechtliches Telegramm für Brasilien 01/2008

Wirtschaftsrechtliches Telegramm für Brasilien 01/2008

Newsletter, Deutsch, 5 Seiten, Wirtschaftsrechtliches Telegramm für Brasilien

Erscheinungsdatum: 2008


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Wirtschaftsrechtliches Telegramm für Brasilien

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Exklusiv-Gespäch mit dem deutschen Generalkonsul in São Paulo Dr. Heinz-Peter Behr

Herr Generalkonsul Dr. Heinz-Peter Behr, nach herausfordernden Stationen als Botschafter und Diplomat in Europa, Afrika und in den USA sind Sie nunmehr seit mehr als sechs Monaten für das Generalkonsulat in São Paulo – einem der größten deutschen Konsulate weltweit – verantwortlich. Was hat Sie bewogen, dieses Amt zu übernehmen?

Lateinamerika hat mich immer fasziniert. Brasilien ist derzeit das spannendste Land auf dem Subkontinent mit dem größten Potenzial. Und São Paulo ist in vieler Hinsicht Dreh- und Angelpunkt Brasiliens. Hier gibt es die größte deutsche Handelskammer weltweit, ein sehr wichtiges Goethe-Institut, zwei große deutsche Schulen. Somit gibt es viele Gründe, hier gern zu arbeiten.

Und wie fällt Ihre Bilanz nach den ersten 180 Tagen in São Paulo aus?
Die Bilanz ist bisher sehr positiv. Die Aufnahme durch die Brasilianer und die Deutschen ist großartig. Die wirtschaftliche Dynamik der Stadt und des Landes ist beeindruckend. Wir haben ein sehr erfolgreiches Kulturfest mit der Kurt Schwitters-Ausstellung und der Architektur-Biennale begonnen.

Worüber haben Sie sich in den letzten 180 Tagen in São Paulo am meisten gefreut?
Am meisten gefreut habe ich mich über die sehr positive und enge Zusammenarbeit zwischen São Paulo und Deutschland.

Seit einigen Jahren läuft die brasilianische Wirtschaft wieder auf Hochtouren. Besteht die Aussicht auf einen lang andauernden Wirtschaftsboom im Land des Zuckerhutes?
Ich glaube, dass der Wirtschaftsboom anhalten wird.

Auf welche Wirtschaftszweige sollten deutsche Unternehmer ihr besonderes Augenmerk legen?
Deutsche Unternehmer sollten sich meines Erachtens neben den klassischen Bereichen wie Chemie und Automobilfertigung vor allem auf erneuerbare Energien konzentrieren. Deutsche Unternehmen sind bei Wind- und Solarenergie weltweit führend. Hier können sie einen wichtigen Beitrag leisten.

Was können Sie deutschen Investoren bei ihren ersten Schritten in Brasilien raten?
Deutsche Investoren sollten die Kontaktpflege mit brasilianischen Partnern wichtig nehmen. Das zählt hier im Lande zu den Erfolgsgaranten.

2014 findet die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien statt. Welche Möglichkeiten tun sich hier für deutsche Unternehmen auf?
Deutsche Unternehmen können sich bei der Infrastrukturprojekten und beim Bau von Stadien engagieren.


Was schätzen Sie privat besonders an Land und Leute in Brasilien?
Brasilianer sind offen, kontaktfreudig und kommunikativ. Das Land ist beeindruckend vielseitig und ein wundervolles Reiseland.

Was können Deutsche Ihrer Meinung nach von Brasilianern lernen?
Deutsche können von Brasilianern etwas Gelassenheit lernen.

Herr Generalkonsul, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. (Die Fragen stellte Christian Moritz, German Desk, Felsberg e Associados.)


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Sozialabgaben: Entlastung für Transportunternehmen

Abkommen über den Verzicht der Niederschlagung von Sozialabgaben für Transportunternehmen geschlossen

Deutschland und Brasilien haben am 13. November 2007 ein seit längerem angestrebtes Abkommen für Transportunternehmen aus beiden Staaten geschlossen. Das Abkommen befreit diese von Sozialabgaben im Hinblick auf deren wirtschaftliche Tätigkeit im jeweiligen Partnerland.

Solche Sozialabgaben sind nach brasilianischem Steuerrecht die Contribuçao para o Programa de Integraçao Social (kurz: P.I.S., "Abgabe an das Programm für soziale Integration"), die Contribuçao Social para o Fundo de Investimento Social (kurz: FINSOCIAL, "Abgabe an den Fonds für soziale Investitionen") und die Contribuçao Social para o Financiamento da Seguridade Social (kurz: COFINS, "Abgabe zur Finanzierung der sozialen Absicherung").

Das Abkommen ist am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft getreten.


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Steuer auf Kontenbewegungen fällt weg

Die Steuer mit dem langen Namen Contribuição Provisória sobre a Movimentação ou Transmissão de Valores e de Créditos e Direitos de Natureza Financeira (CPMF) – auch einfach "Schecksteuer" genannt, fiel zum 31.12.2007 ersatzlos weg. Seit dem 1. Januar 2008 werden daher Kontenbewegungen nicht mehr mit 0,38% belastet. Der Regierung entgehen damit Steuereinnahmen in Höhe von 40 Milliarden Reais, mithin mehr als 15 Milliarden Euro. Die CPMF diente auch der Kontrolle von Finanzbewegungen.

Die CPMF wurde in Brasilien erstmals im Jahr 1996 eingeführt und im Laufe der Jahre mehrmals verlängert und erhöht. Die Einnahmen aus dieser Steuer sollten vorrangig für das Gesundheitswesen verwendet werden. Die Steuer summierte sich während der Wertschöpfungskette eines Produktes auf. Der Rat der Nationalen Industrie (Conselho National da Industria) warb für die Abschaffung der Steuer – nicht zuletzt mit dem Argument, dass die Mittel nicht (nur) dem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt wurden. Der Senat, die zweite gesetzgebende Kammer in Brasilien, stimmte am 13. Dezember 2007 gegen die von der Regierung vorgeschlagene Verlängerung der CPMF und stellte sich damit hinter die Forderung der Industrie.

Nach Angaben der Receita Federal (Brasilianisches Bundesamt für Steuerangelegenheiten) wird durch die Abschaffung der CPMF die durchschnittliche Steuerlast in 2008 gegenüber dem Vorjahr um nahezu einen Prozentpunkt zurückgehen.


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Neue Regeln zur Marktöffnung für ausländische Rückversicherer

Schon Anfang des Jahres 2007 eröffnete das brasilianische Ergänzungsgesetz No. 126/07 ausländischen Rückversicherern den Zugang zum brasilianischen Markt. Der hiernach noch notwendige abschließende regulatorische Schritt erfolgte am 18. Dezember 2007 durch den Rat der Nationalen Privatversicherer (Conselho Nacional de Seguros Privados (CNSP)), dem die betreffende Aufsichtsorganisation, die Superintendência de Seguros Privados (SUSEP), vorsitzt.

Das Regelwerk des CNSP tritt 120 Tage nach seiner Veröffentlichung im brasilianischen Amtsblatt (Díario Oficial) vom 19. Dezember 2007 mithin am 17. April 2008 in Kraft. Hinsichtlich des Inkrafttretens besteht nur eine Ausnahme: Dem einzigen, seit 70 Jahren vom brasilianischen Staat kontrollierten Rückversicherer, der IRB Brasil-Re, werden 180 Tage zusätzlich (also insgesamt 300 Tage nach der Veröffentlichung) zur Übernahme der Regelungen eingeräumt.

Nach der neuen Regelung müssen ausländische Rückversicherer eine Mindestkapitalausstattung in Höhe von 5 Millionen Euro aufbringen – nur für den Bereich der Lebensversicherungen reduziert sich diese Summe auf 1 Million Euro.

Brasilien, ein Land mit dem für Rückversicherungen größten Markt in Lateinamerika und ohne nennenswerte Katastrophenfälle, eignet sich für viele Rückversicherer als wichtige Alternative zur Unternehmens-Diversifikation. Es wird daher erwartet, dass mit Wirkung der neuen Regelungen reihenweise die Anträge von ausländischen Rückversicherern bei der dafür zuständigen SUSEP eingehen.

Den Antragstellern stehen dabei drei verschiedene Regime zum Marktzugang, von der Niederlassung als lokaler Rückversicherer (ressegurador local) bis hin zum Tätigwerden als zugelassener Rückversicherer mit Repräsentanzbüro (ressegurador admitido) oder als temporärer Rückversicherer bzw. Bevollmächtigter (ressegurador eventual), zur Auswahl. Die letztgenannte Form des Markteintritts erfordert eine Eigenkapitalbasis von mindestens 150 Mio. US Dollar.


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Absatz von Luxusgütern läuft glänzend

Der brasiliansiche Markt für Luxusgütern wuchs im Jahr 2007 mit 35% schneller als der in China, Indien und Russland, die ihrerseits jeweils um 30%, 25% und 20% zulegten. Der Boom lässt sich auf die wachsende Kaufkraft der Brasilianer und auf den vermehrten Zuwachs ausländischer Personen, die im Land Millionenbeträge investieren, zurückführen. Unter den Luxusgütern befinden sich vorrangig importierte Waren. Doch auch der Anteil der im Inland hergestellten Produkte – nicht zuletzt durch den Druck der mit dem Import verbundenen hohen Transaktionskosten – nimmt stetig zu.

Hinweise zu rechtlichen Bedingungen beim Handel mit Brasilien finden Sie hier.


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Aktueller Fall: FeA berät Bradesco bei Emission in Gesamthöhe von 6,75 Mrd. R$

Felsberg e Associados beriet Bradesco Leasing S.A. Arrendamento Mercantil als emitierendes Unternehmen und Banco Bradesco BBI S.A. als Konsortialbank bei der auf dem brasilianischen Markt erfolgten fünften Emission von nicht konvertiblen Anleihen in einer Gesamthöhe von 6,75 Milliarden R$ sowie bei der Registrierung des Wertpapierausgabeplanes in Höhe von 10 Milliarden R$ vor der brasilianischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários - CVM).

Die damit verbundenen Rechtsdienstleistungen erfolgten - unter Leitung von Thomas Felsberg - vorwiegend von der für den Bereich Kapitalmärkte zuständigen Advogada Vanessa Brenneke mit Unterstützung einer Gruppe von Kollegen.


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Aktueller Fall: FeA berät Emirates bei Einführung der Linie Dubai – São Paulo – Dubai

EMIRATES fliegt seit wenigen Wochen non-stop von Dubai nach São Paulo. São Paulo ist die 94igste Destination und Brasilien ist das 60igste Land das EMIRATES anfliegt.

Im Zusammenhang mit dem Aufbau dieser Flugverbindung und der brasilianischen Niederlassung von EMIRATES leistete Felsberg e Associados Rechtsberatung in den Bereichen Immobilienrecht, Luftverkehrsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Das von Partner Neil Montgomery koordinierte Team bestand aus den Anwälten Botelha, Andrade, Marques und Ribeiro.



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Aktueller Fall: FeA berät FC São Paulo beim Transfer von Breno zum FC Bayern

Der erst 18-jährige brasilianische Fußballstar Breno wechselte kürzlich vom FC São Paulo zum FC Bayern München und erhielt dort einen Vertrag bis zum Jahr 2012. Breno wird damit ab der Winterpause Brasilianer Nummer 31 in der Bundesliga. Schon zuvor stellten die Brasilianer die mit Abstand größte Gruppe von ausländischen Spielern.

Das Team Sportrecht von Partner Carlos Miguel Aidar wirkte beim Zustandekommen des Transfers als Berater des FC São Paulo entscheidend mit.

Zum Hintergrund des Transfers:

Die Geltendmachung der Ablösesumme war möglich, da der Vertrag zwischen Breno und dem FC São Paulo zum Zeitpunkt der Transaktion noch nicht abgelaufen war. Mit der Ablöse wird der abgebende Verein für die Ausbildung und Förderung des Spielers entlohnt. Zudem kann eine solche Ablösesumme als Gegenleistung für den abgebenden Verein verstanden werden, weil er dem Spieler gegenüber in die vorzeitige Auflösung des Vertrages einwilligt und damit auf sein vertragliches Recht verzichtet, von dem Spieler bis zum Vertragsablauf weiterhin Dienste zu verlangen.

Für Transfers innerhalb des brasilianischen Landesverbandes schuf der weltbekannte Fußballer Pélé, zur damaligen Zeit Sportminister Brasiliens, unter maßgeblicher Unterstützung von Felsberg e Associados das Gesetz No. 9.615/08, in Brasilien besser bekannt als "Lei Pélé". So fanden die Grundsätze des bekannten Bosman-Urteils auch Berücksichtigung in Brasilien.


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Engel verstärkt das Team des German Desk bei Life Science, Energie und Bodenschätze

Der brasilianische Advogado Daniel Engel verstärkt das Team des German Desk von Felsberg e Associados. Der fließend Deutsch sprechende Engel ist ein ausgewiesener Spezialist in den für deutsche Investoren immer wichtiger werdenden Bereichen Life Science, Energie und Bodenschätze. Engel kommt vom German Desk einer anderen brasilianischen Großkanzlei und beginnt Anfang Februar 2008 seine Tätigkeit bei Felsberg.

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