adwords in Suchmaschinen
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Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst

Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2010


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liebe Leserinnen,
liebe Leser,

Wer in Suchmaschinen Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss sich etwas einfallen lassen. Es geht nicht nur darum, etwas anzubieten, was den Nachfrager interessiert. Es geht darum, im Netz auch möglichst oft gefunden und damit aufgesucht zu werden.

Dies funktioniert aber nur, wenn man beim Suchmaschinenreferenzdienst möglichst viele Suchbegriffe hinterlegt, die zur eigenen Homepage führen. Weil der Nutzer der Suchmaschine aber gewöhnlich Produktkennzeichen oder Firmennamen eingibt, wenn er etwas sucht, gilt es, auch bei der Eingabe dieser Keywords auf sich aufmerksam zu machen.

Damit dies gewährleistet ist, hinterlegt der Warenanbieter beim Suchmaschinenreferenzdienst auch Markennamen oder Firmenkennzeichen bekannter Markenartikler, um mit der Eingabe auch solcher Schlüsselworte die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Damit keine Verwechslungen mit den bekannten Markennamen und sonstigen Kennzeichen entstehen, erscheinen die Anbieter nicht in der gelisteten Ergebnisliste, sondern im rechten Feld des Suchergebnisses unter der Rubrik „Anzeigen“.

Oft bieten diese Unternehmen aber nur Produkte an, die mit denen des Markeninhabers identisch oder ihnen ähnlich sind, aber nicht von Markennhaber stammen.

Dieses „Schmarotzertum“ an bekannten Markennamen und sonstigen Kennzeichen erbost die rechtmäßigen Zeicheninhaber, weil der Kunde auch gerne die gefundene Alternative anschaut und sich auch allzu oft dafür entscheidet. Das kostet Umsatz.

Zeichninhaber versuchen deshalb, Anbietern von identischen oder ähnlichen Produkten, die nicht vom Zeicheninhaber stammen, die Benutzung ihrer Zeichen als Keywords zu untersagen und berufen sich dabei auf ihren Zeichenschutz.

Ob sie damit Erfolg haben können, zeigt dieser Artikel

Philipp Fürst

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