Arbeitgeber hat Gewährung von Urlaub selbst zu überwachen
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Autor: Melanie Kopp

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 23.02.2016

Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de


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Sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche abzugelten, kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Mitarbeiter habe diese ja nicht beantrag und sie seien deshalb nicht finanziell abzugelten.

Im Downloadbereich rechts finden Sie unsere News vom 23.02.2016.

Melanie Kopp

DE, Frankfurt am Main

Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

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