Beitrag, Deutsch, Eine Seite, LKS Rechtsanwälte
Autor: Melanie Kopp
Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte
Erscheinungsdatum: 23.02.2016
Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de
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Sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche abzugelten, kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Mitarbeiter habe diese ja nicht beantrag und sie seien deshalb nicht finanziell abzugelten.
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DE, Frankfurt am Main
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