Kündigung

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Kündigung

Definition Kündigung

Arbeitgeber:
Wenn eine Kündigung beabsichtigt ist, sollte der Arbeitgeber zuvor genau prüfen und sorgfältig vorgehen, damit die Kündigung auch ohne Abfindung sicher ist.

Arbeitnehmer:
Wenn eine Kündigung erfolgt, sollte sofort reagiert werden. Die Fristen laufen ansonsten unabänderlich.

  • Mag. rer. publ. Johannes Hakes
     


Eine Kündigung ist die fristgemäße oder sofortige Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie kann vielfältige Gründe oder Folgen haben und muss daher umsichtig und formal richtig gehandhabt werden, damit einem Unternehmen kein Schaden entsteht und die Betroffenen nicht mehr geschädigt werden, als unvermeidbar. Außerdem muss für die Kündigung das geltende Arbeitsrecht beachtet werden. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, kann das für alle Betroffenen unliebsame finanzielle und gesundheitliche Folgen haben.

Durch zahlreiche Änderungen des Arbeitsrechts und die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts ist es heute einfacher, Arbeitsverträge zu kündigen. Während der Probezeit oder bei zeitlich befristeten Verträgen kann eine Kündigung ohne besondere Gründe schriftlich und unter der Einhaltung von Fristen ausgesprochen werden. Das betrifft insbesondere die Leiharbeit. Anders verhält es sich bei der Kündigung langjähriger Mitarbeiter.  

Form und Anlass von Kündigungen
Die Form der Kündigung hängt vom Anlass und der Dauer der Beschäftigung ab. Es gibt verschiedene
Formen:

  • Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen. Hier spielt die Lebenssituation der Betroffenen, ihre Betriebszugehörigkeit und Qualifikation eine Rolle. Die Kündigung muss fristgerecht ausgesprochen werden.
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung hat disziplinarische Gründe. Sie setzt voraus, dass der Mitarbeiter zweimal schriftlich abgemahnt worden ist. Häufige Gründe hierfür sind Unpünktlichkeit oder Zweckentfremdung von Firmeneigentum.
  • Eine personenbedingte Kündigung geht meist vom Arbeitnehmer aus. Verliert er seinen Führerschein, ist zu häufig krank, hat er sich strafbar gemacht oder gehört er einer verfassungsfeindlichen Organisation an, kann das zur sofortigen und fristlosen Kündigung führen.
  • Ein Arbeitsvertrag kann auch einvernehmlich aufgehoben werden, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter die Firma wechselt. Dann werden Fristen vereinbart und in der Regel eine finanzielle Vereinbarung getroffen. Diese Form der Kündigung dient auch der Vermeidung von juristischen Streitigkeiten.

Beratungsbedarf bei Kündigungen
In jedem Fall muss eine Kündigung schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrunds erfolgen. Dabei sollten auch die entsprechenden Paragrafen des Arbeitsrechts aufgeführt werden. Von Seiten der Unternehmen sollte im Zweifelsfall ein (Rechts-)Experte zu Rate gezogen werden. In der freien Wirtschaft kann der Personalrat einer Kündigung widersprechen, ohne dass das unmittelbare Konsequenzen für ihre Wirksamkeit hat. Im öffentlichen Dienst besitzt er ein Mitwirkungsrecht.

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss sich über alle rechtlichen Aspekte, die Art und den Grund der Kündigung im Klaren sein. Hier kann der Rat eines Fachanwalts oder eines Experten helfen zu beurteilen, ob eine Klage aussichtsreich ist oder eine finanzielle Entschädigung gefordert werden kann. Dies gilt besonders bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.

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