Fristlose Kündigung wegen Verhalten auf Faschingsfeier
Fristlose Kündigung wegen Verhalten auf Faschingsfeier

Fristlose Kündigung wegen Verhalten auf Faschingsfeier

Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Melanie Kopp

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de

Seitenangabe: 1


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In der närrischen Zeit ist nicht alles erlaubt. Jedenfalls nicht am Arbeitsplatz und auch nicht auf der betrieblichen Faschingsfeier. Dies zeigt beigefügte Urteilsbesprechung.

Melanie Kopp

DE, Frankfurt am Main

Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

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