Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte
Autor: Melanie Kopp
Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte
Erscheinungsdatum: 2016
Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de
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Verlag
LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
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Preis: Kostenlos
Eine heimliche Aufzeichnung des Personalgesprächs verletzt die Vetraulichkeit des gesprochenen Wortes. Weil durch diese Maßnahme das Vertrauensverhältnis massiv beeinträchtigt wird und zudem eine strafrechtliche Handlung gegenüber einem Vertreter des Arbeitgebers vorliegt, ist eine fristlose Kündigung im Regelfall gerechtfertigt.
Näheres erfahren Sie in dem hier zum Download bereitstehenden Beitrag der Kanzlei LKS Rechtsanwälte vom 17.06.2016.
DE, Frankfurt am Main
Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht
LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB
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