Heimliche Aufzeichnung des Personalgesprächs rechfertigt fristlose Kündigung
Heimliche Aufzeichnung des Personalgesprächs rechfertigt fristlose Kündigung

Heimliche Aufzeichnung des Personalgesprächs rechfertigt fristlose Kündigung

Beitrag, Deutsch, LKS Rechtsanwälte

Autor: Melanie Kopp

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: www.lks-rechtsanwaelte.de


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Eine heimliche Aufzeichnung des Personalgesprächs verletzt die Vetraulichkeit des gesprochenen Wortes. Weil durch diese Maßnahme das Vertrauensverhältnis massiv beeinträchtigt wird und zudem eine strafrechtliche Handlung gegenüber einem Vertreter des Arbeitgebers vorliegt, ist eine fristlose Kündigung im Regelfall gerechtfertigt.

Näheres erfahren Sie in dem hier zum Download bereitstehenden Beitrag der Kanzlei LKS Rechtsanwälte vom 17.06.2016.

Melanie Kopp

DE, Frankfurt am Main

Partnerin / Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

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