Pflege und Betreuung können Unterhaltszahlungen ersetzen
Pflege und Betreuung können Unterhaltszahlungen ersetzen

Pflege und Betreuung können Unterhaltszahlungen ersetzen

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Deutsche Alzheimer Gesellschaft

Autor: Bärbel Schönhof

Erscheinungsdatum: 01.02.2010

Quelle: Alzheimer Info

Seitenangabe: 16


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Der Beitrag stellt die Änderung in der bisherigen Rechtsprechung bei Unterhaltspflichten von erwachsenen Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern dar. Nach der bisherigen Rechtsprechung konnten Kinder pflegebedürftiger Eltern zur Mitfinanzierung der Pflegeheime durch die Sozialhilfeträge herangezogen werden. Das dargestellte Urteil stellt klar, dass Unterhaltsverpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Eltern nicht nur durch finanzielle Leistungen, sondern auch durch Pflege und Betreuung erbracht werden können. Insofern hat der Sozialhilfeträger in solchen Fällen nur noch ein eingeschränktes Regressrecht gegenüber den unterhaltsverpflichteten Kindern pflegebedürftiger Eltern.

Bärbel Schönhof

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