Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Autor: Bärbel Schönhof
Erscheinungsdatum: 01.02.2010
Quelle: Alzheimer Info
Seitenangabe: 16
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Deutsche Alzheimer Gesellschaft
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Der Beitrag stellt die Änderung in der bisherigen Rechtsprechung bei Unterhaltspflichten von erwachsenen Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern dar. Nach der bisherigen Rechtsprechung konnten Kinder pflegebedürftiger Eltern zur Mitfinanzierung der Pflegeheime durch die Sozialhilfeträge herangezogen werden. Das dargestellte Urteil stellt klar, dass Unterhaltsverpflichtungen gegenüber pflegebedürftigen Eltern nicht nur durch finanzielle Leistungen, sondern auch durch Pflege und Betreuung erbracht werden können. Insofern hat der Sozialhilfeträger in solchen Fällen nur noch ein eingeschränktes Regressrecht gegenüber den unterhaltsverpflichteten Kindern pflegebedürftiger Eltern.
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