Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Rechtsprechungsänderung zur Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Dr. Norbert Windeln, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Thomas Dick

Erscheinungsdatum: 2011

Quelle: Arbeitsrechtsberater 02/2011

Seitenangabe: 55-58


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Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten ene Reihe von Sonderregelungen. Neben dem Anspruch auf Einrichtung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes und einem zusätzlichen Urlaubsanspruch im Umfang von fünf Urlaubstagen ist vor allem der Sonderkündigungsschutz relevant. Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Gesetzlich nicht geregelt ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form der Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung mitteilen muss, um in den Genuss des Sonderkündigungsschutzes zu gelangen. Mit Urteil vom 23.2.2010 hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung hierzu geändert. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Entscheidung.

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