Beitrag, Deutsch, 6 Seiten
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2008
Seitenangabe: 247-252
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Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 wurde der Anwendungsbereich der Vorsteuerberichtigung gem. § 15 a UStG gegenüber der zuvor geltenden Regelung erheblich ausgeweitet. Neu geschaffen wurden verschiedene Berichtigungstatbestände, die nicht im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftgütern des (ertragsteuerlichen) Anlagevermögens stehen. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs beruht auf Art. 184 ff. der MwStSystRL. Der Beitrag stellt den Anwendungsbereich des § 15 a Abs. 3 und 4 UStG dar und untersucht, inwieweit insbesondere die neuen Regelungen durch die Richtlinienvorschriften gedeckt sind. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass einer Berichtigung gem. § 15 a Abs. 3 UStG möglicherweise in weiten Bereichen die europarechtliche Grundlage fehlt. Für Steuerpflichtige sind Rechtsmittel gegen entsprechende Berichtigungen des Vorsteuerabzugs zu ihren Lasten damit erfolgsversprechend, während Berichtigungen zu ihren Gunsten vorgenommen werden können. Zudem wird in dem Beitrag untersucht, welche Leistungsbezüge im Zusammenhang mit Software der Vorsteuerberichtigung unterliegen. Außer bei Anschaffungsfällen ist dies nur ausnahmsweise der Fall.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
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DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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